Aktuelle Informationen, Termine, Angebote zum Thema Pflege |
|
|
Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen n. § 45b SGB XI Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Personen, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, die Voraussetzungen der Pflegestufe I noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wenn sie an einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, die sie in der Gestaltung der täglich zu bewältigenden Aufgaben in erheblichem Umfang einschränkt. Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen und nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zwischen 100.- € und 200,- € je Monat an zusätzlichen Betreuungsleistungen. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass diese Betreuungsleistungen im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. d.h. die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige erhalten über die Betreuungsleistungen eine Rechnung, die sie dann bei der Pflegeversicherung einreichen können. Die Pflege zu Hause kann heute mit vielfältigen Angeboten unterstützt werden. Die Öffentlichkeit, Senioren und pflegende Angehörige wissen davon jedoch noch zu wenig. Die Einen vertagen das Thema auf den Tag, an dem ihnen das Problem Pflege vielleicht einmal begegnet. Viele der Betroffenen fühlen sich schlecht informiert, obwohl es inzwischen ein differenziertes Beratungsangebot gibt. Dabei könnten viele alte Menschen in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden. Ihre Lebenssituation, Fähigkeiten und Wünsche könnten umfassender berücksichtigt, pflegende Angehörige viel stärker entlastet werden. Die Aktion ambulant ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein mit dem Landespflegeausschuss. Politik, Träger, Verbände und Kassen wollen, dass bekannter wird, wie häusliche Pflege professionell unterstützt und in gemeinsamer Verantwortung verlässlich gestaltet werden kann. Für ein gutes Leben im Alter. Es soll deutlich werden: Ambulant geht viel. Ambulant heißt persönlich. Für ein Leben mit Pflege, das die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Dienste gemeinsam organisieren. Das Motto unserer Aktion heißt „Gepflegt alt werden“. Es geht um unsere Ideen und Ansprüche, wie wir alt werden wollen. Und darum, wie sich gutes Leben auch im Alter ganz praktisch organisieren lässt. Aktion Ambulant - Eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und des Landespflegeausschusses Pflegekosten werden stärker steuerlich berücksichtigt Der Bundesrat hat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Privathaushalte als Auftraggeber werden damit steuerlich stärker gefördert. Dies kommt auch Haushalten mit Pflegebedürftigen die ambulant betreut werden zugute. Die steuerlichen Entlastungen gelten bereits für das Jahr 2006. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Es war mir ein besonderes Anliegen, dass auch der Bereich der Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt. Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln unterstützen wir die Beschäftigung im Pflegebereich und entlasten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der ambulanten Betreuung und Pflege.“ Pflegebedürftige und Steuerpflichtige, die ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige bezahlen, profitieren jetzt zusätzlich, wenn sie hohe Aufwendungen haben, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen. Bereits bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € steuermindernd geltend gemacht werden. Maximal 600 € wurden bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben. Ab dem Jahr 2006 verdoppeln sich die Beträge, vorausgesetzt, die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie werden Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Begünstigt sind ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen, die entweder in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden. Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus geht. Die Steuerentlastung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €, also maximal 1.200 € anstatt bisher 600 €. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit |



