Ihre Pflegepartner
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Haushaltshilfe / Kinderbetreuung

Die Haushaltshilfe wird als Leistung Ihrer Pflegeversicherung in Leistungskomplexen angeboten. Bei akuten Erkrankungen (z.B. Arm- oder Beinbruch) kann die Haushaltshilfe auch eine stundenweise Leistung Ihrer Krankenkasse sein.

Sie erkranken und Ihre Kinder müssen versorgt werden, oder Sie haben zum Beispiel Schwierigkeiten während der Schwangerschaft (verordnete Bettruhe) und benötigen Hilfe bei der Versorgung Ihrer Kinder im Haushalt.

Für die Versorgung Ihrer Kinder in beiden Fällen kommt in der Regel Ihre Krankenkasse auf. Wir stellen Ihnen für bis zu 8 Stunden täglich Mitarbeiter zur Verfügung, die alle nötigen Tätigkeiten übernehmen (wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die diese Tätigkeiten übernehmen könnte)

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