Die speziellen Behandlungspflegen werden als Leistungen der Krankenkassen in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten von unseren Krankenschwester und Krankenpflegern erbracht.
Die Behandlungspflegeleistung werden vom Arzt verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bei Dauerverordnungen kann der Zeitraum der Verordnung bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Die tägliche Anzahl der Einsätze ist bei den meisten Kassen auf 3 Mal täglich begrenzt.
Zur Behandlungspflege gehören:
- Medikamentengabe täglich bis zu 3 Mal
(oder 1 Mal wöchentlich mit Dosierbox, wenn dies ausreicht)
- Verabreichen von Augentropfen oder Salben
- Spritzen von Medikamenten s.c. oder i.m. (z. B. Insulin, Fragmin, etc.)
- Anlegen von Infusionen zur Flüssigkeitsgabe oder Ernährung s.c. oder über vorhandene venöse Zugänge (z.B. Port, ZVK)
- Schmerztherapie, Gabe von Schmerzmedikamenten oder Pflastern mit Überwachung von evtl. Nebenwirkungen und Rückmeldung an den Arzt
- Blutzucker- oder Blutdruckmessungen (in der Regel nur bei der Neueinstellung mit Medikamenten durch den Arzt)
- Verbände und Wundversorgungen
(angefangen beim Püttern der Beine bis hin zur speziell mit dem Arzt oder der Wundambulanz abgestimmten Wundtherapie z. B. nach OPs, bei Dekubitus, bei einem offenen Bein oder anderen Verletzungen von Haut oder Gewebe)
- Trachealkanülen: Wechsel, Reinigung, b.Bd.Wundversorgung
- Stoma/ Anuspräter: Reinigung und Wechsel der Beutel, b Bd. Wundversorgung
- Shuntversorgung bei Dialysepatienten
- Katheterpflege und Wechsel bei liegendem Urinkatheter, bei Bauchdeckenkatheter mit Verbandswechsel (Katheterwechsel durch den Urologen)
- Sondenpflege und künstliche Ernährung über Magensonde
Für Patienten mit Herzerkrankungen erbringen wir in Kooperation mit den Segeberger Kliniken die Telemedizin.
Hierbei werden das EKG und andere Daten telefonisch an die behandelnden Ärzte übertragen.
Dies macht eine sofortige Therapieanpassung im Bedarfsfall möglich.
Täglich 24 Stunden Rufbereitschaft / Notdienst: (0451) 29220-360 |