Urlaubs- / Krankheitsvertretungspflege |
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Sie als pflegender Angehöriger sind urlaubsreif, müssen dienstlich fort oder sind selbst erkrankt In allen Fällen, in denen Sie als pflegender Angehöriger ausfallen, nachdem Ihr Angehöriger mindestens 1 Jahr in eine Pflegestufe eingestuft ist, stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu, die so genannte "Verhinderungspflege". Die Kassen halten für Sie ein zusätzliches Budget von bis zu 1510 Euro pro Jahr zur Verfügung. Im Rahmen dieses Betrages können wir für Sie tätig werden und alle Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft erbringen. Die Behandlungspflege erbringen wir auch in diesem Fall zusätzlich als Leistung Ihrer Krankenkasse. |


